Erasmus+ Förderung für ein Auslandspraktikum

Ihr Karriere-Sprungbrett

Nutzen Sie die Gelegenheit und sichern Sie sich eine attraktive Erasmus+ Förderung für Ihr Auslandspraktikum! Bitte beachten Sie, dass das International Office keine Praktikumsplätze vermittelt– die Organisation eines Auslandspraktikums erfolgt in Eigenverantwortung! Bei Fragen zur Beantragung und Abwicklung einer Erasmus+ Förderung für ein Auslandspraktikum stehen wir Ihnen jedoch gerne unterstützend zur Seite. Bitte beachten Sie, dass jeder Antrag auf Erasmus+ Förderung einzeln geprüft werden muss und eine Förderung erst nach positiv erfolgter Antragsprüfung zugesagt werden kann!

FAQs

Je nach Gastland kann Ihr Praktikum mit etwa 620 bis 670 € pro Monat gefördert werden.

  • Studierende müssen eigenständig einen Praktikumsplatz finden! Das International Office vermittelt keine Praktikumsstellen, sondern ist nur für die Abwicklung der Erasmus+ Förderung zuständig sobald Sie sich eine Praktikumsstelle organisiert haben!
  • Dauer: 5- 30 Tage oder 2 bis 12 Monate. Es ist leider keine Förderung für einen Zeitraum zwischen 30 Tagen und 2 Monaten möglich. Es gibt somit keine Förderung für beispielsweise 6-wöchige Praktika!
  • Eine Förderung ist grundsätzlich nur für Praktika in Erasmus+ Programmländern möglich (EU-Staaten sowie Island, Norwegen, Liechtenstein, Nordmazedonien, Serbien und die Türkei). Lediglich in Ausnahmefällen ist eine Förderung auch in Drittländern (zb Schweiz) möglich
  • Jedes Unternehmen bzw. jede Trainings- und Forschungseinrichtung oder sonstige Organisation innerhalb der Erasmus+ Programmländer kann als aufnehmende Einrichtung fungieren, ausgenommen sind EU-Institutionen oä (siehe „Ausschlussgründe“)
  • Ihre Studiengangsleitung muss bestätigen, dass es sich um eine sinnvolle Ergänzung zum Studium handelt
  • Es muss sich um eine Vollzeit-Stelle handeln

Keine Erasmus+ Förderung ist beispielsweise in folgenden Fällen möglich:

  • Wenn Ihr Wohnsitz bereits im Aufnahmeland liegt (zb PendlerInnen)
  • Wenn das Praktikum bei einer EU-Institution oder anderen EU-Einrichtungen einschließlich spezialisierter Agenturen, Organisationen, die EU-Programme verwalten, bei EU-Abgeordneten oder Privatperson/en absolviert wird
  • Wenn Sie bereits mehr als 12 Monate Erasmus+ Zuschuss im aktuellen Studienzyklus bezogen haben
  • Falls es sich beim Praktikum lediglich um eine Teilzeit-Stelle handelt

Es gibt 3 verschiedene Praktikumstypen. Für jeden Praktikumstyp benötigen Sie die Bestätigung Ihrer Studiengangsleitung, dass das Praktikum eine sinnvolle Ergänzung zu Ihrem Studium ist!

  • Pflichtpraktikum: Wenn Sie in Ihrem Curriculum ein Praktikum vorgesehen haben (zb „Berufspraktikum“), so wird dies im Rahmen des Erasmus+ Programms als sogenanntes „Pflichtpraktikum“ abgewickelt. Im Fall eines Pflichtpraktikums müssen Sie für das Praktikum mindestens 3 ECTS-Credits pro Aufenthaltsmonat an der FHWN angerechnet bekommen.
  • Freiwilligenpraktikum: Das Praktikum ist nicht Teil des FHWN Curriculums und wird vorrangig in der unterrichtsfreien Zeit absolviert.
  • Graduiertenpraktikum: Das Praktikum erfolgt innerhalb von 12 Monaten nach Studienabschluss. Die Bewerbung für die Förderung eines Graduiertenpraktikums muss noch während des Studiums, mindestens 2 Monate vor Abschlussprüfung erfolgen!

Voraussetzung für die Antragstellung auf Erasmus+ Förderung ist, dass Sie bereits einen fixen Praktikumsplatz zugesagt bekommen haben. Für die Organisation eines Praktikumsplatzes sind Studierende selbst verantwortlich, das International Office ist nur für die Abwicklung der Erasmus+ Förderung zuständig.

Schreiben Sie bitte mindestens 2 Monate vor Praktikumsstart / bzw im Falle eines Graduiertenpraktikums mindestens 2 Monate vor Graduierung (!) eine formlose E-Mail an magdalena.pauer@fhwn.ac.at (bzw Wieselburger Studierende an andrea.fuchs-poeachacker@fhwn.ac.at) mit folgenden Daten:

  • Name
  • Studiengang
  • Praktikumsunternehmen
  • Land, in dem Sie das Praktikum absolvieren (Sie dürfen nicht bereits im Aufnahmeland wohnen)
  • Start- und Enddatum des Praktikums
  • Welchen Praktikumstyp sie absolvieren möchten (Pflicht-, Freiwilligen- oder Graduiertenpraktikum).

Voraussetzung für die Antragstellung auf Erasmus+ Förderung ist, dass Sie bereits einen fixen Praktikumsplatz zugesagt bekommen haben! Gerne können Sie aber vorab einen Informationstermin im International Office vereinbaren.

Pflicht- und Freiwilligenpraktikum: Der Antrag auf Erasmus+ Förderung beim International Office muss mindestens 2 Monate vor Praktikumsstart gestellt werden.

Graduiertenpraktikum: Der Antrag auf Erasmus+ Förderung beim International Office muss mindestens 2 Monate vor Graduierung (nicht: Praktikumsstart!) gestellt werden.

Haben Sie besonderen Inklusionsbedarf, wie zum Beispiel aufgrund einer chronische Erkrankung, einer Behinderung oder planen Sie mit Ihrem Kind zu reisen? Erasmus+ bietet in solchen Fällen besondere Unterstützungsmöglichkeiten, das International Office berät Sie gerne dazu und behandelt Ihr Anliegen selbstverständlich vertrauensvoll!

Machen Sie mehr aus Ihrem Erasmus+ Aufenthalt – mit dem kostenlosen Online Language Support (OLS)! Bereiten Sie sich sprachlich optimal auf Ihre Zeit im Ausland vor: Mit interaktiven Übungen, Einstufungstests und Live-Tutorien in über 30 Sprachen unterstützt Sie OLS dabei, sicher und selbstbewusst in Ihr neues Umfeld zu starten. Starten Sie jetzt auf der EU Academy und überwinden Sie Sprachbarrieren – mit OLS!

Weitere Infos

Haben Sie noch Fragen?

Vereinbaren Sie gerne ein Gespräch im International Office um allfällige Fragen zur Erasmus+ Förderung für Auslandspraktika zu klären. Überdies veranstalten wir regelmäßige Online-Infosessions, den Link zur Teilnahme finden Sie hier.

Weiterführende Informationen

EU funded

Dieses Projekt wurde mit Unterstützung der Europäischen Kommission finanziert. Die Verantwortung für den Inhalt dieser Veröffentlichung trägt allein der Verfasser/die Verfasserin; die Kommission haftet nicht für die weitere Verwendung der darin enthaltenen Angaben.