Erasmus+ Förderung für ein Auslandspraktikum
Ihr Karriere-Sprungbrett
Nutzen Sie die Gelegenheit und sichern Sie sich eine attraktive Erasmus+ Förderung für Ihr Auslandspraktikum! Bitte beachten Sie, dass das International Office keine Praktikumsplätze vermittelt– die Organisation eines Auslandspraktikums erfolgt in Eigenverantwortung! Bei Fragen zur Beantragung und Abwicklung einer Erasmus+ Förderung für ein Auslandspraktikum stehen wir Ihnen jedoch gerne unterstützend zur Seite. Bitte beachten Sie, dass jeder Antrag auf Erasmus+ Förderung einzeln geprüft werden muss und eine Förderung erst nach positiv erfolgter Antragsprüfung zugesagt werden kann!
FAQs
Förderhöhe
mehrJe nach Gastland kann Ihr Praktikum mit etwa 620 bis 670 € pro Monat gefördert werden.
Voraussetzungen
mehr- Studierende müssen eigenständig einen Praktikumsplatz finden! Das International Office vermittelt keine Praktikumsstellen, sondern ist nur für die Abwicklung der Erasmus+ Förderung zuständig sobald Sie sich eine Praktikumsstelle organisiert haben!
- Dauer: 5- 30 Tage oder 2 bis 12 Monate. Es ist leider keine Förderung für einen Zeitraum zwischen 30 Tagen und 2 Monaten möglich. Es gibt somit keine Förderung für beispielsweise 6-wöchige Praktika!
- Eine Förderung ist grundsätzlich nur für Praktika in Erasmus+ Programmländern möglich (EU-Staaten sowie Island, Norwegen, Liechtenstein, Nordmazedonien, Serbien und die Türkei). Lediglich in Ausnahmefällen ist eine Förderung auch in Drittländern (zb Schweiz) möglich
- Jedes Unternehmen bzw. jede Trainings- und Forschungseinrichtung oder sonstige Organisation innerhalb der Erasmus+ Programmländer kann als aufnehmende Einrichtung fungieren, ausgenommen sind EU-Institutionen oä (siehe „Ausschlussgründe“)
- Ihre Studiengangsleitung muss bestätigen, dass es sich um eine sinnvolle Ergänzung zum Studium handelt
- Es muss sich um eine Vollzeit-Stelle handeln
Ausschlussgründe
mehrKeine Erasmus+ Förderung ist beispielsweise in folgenden Fällen möglich:
- Wenn Ihr Wohnsitz bereits im Aufnahmeland liegt (zb PendlerInnen)
- Wenn das Praktikum bei einer EU-Institution oder anderen EU-Einrichtungen einschließlich spezialisierter Agenturen, Organisationen, die EU-Programme verwalten, bei EU-Abgeordneten oder Privatperson/en absolviert wird
- Wenn Sie bereits mehr als 12 Monate Erasmus+ Zuschuss im aktuellen Studienzyklus bezogen haben
- Falls es sich beim Praktikum lediglich um eine Teilzeit-Stelle handelt
Welche Praktikumstypen gibt es?
mehrEs gibt 3 verschiedene Praktikumstypen. Für jeden Praktikumstyp benötigen Sie die Bestätigung Ihrer Studiengangsleitung, dass das Praktikum eine sinnvolle Ergänzung zu Ihrem Studium ist!
- Pflichtpraktikum: Wenn Sie in Ihrem Curriculum ein Praktikum vorgesehen haben (zb „Berufspraktikum“), so wird dies im Rahmen des Erasmus+ Programms als sogenanntes „Pflichtpraktikum“ abgewickelt. Im Fall eines Pflichtpraktikums müssen Sie für das Praktikum mindestens 3 ECTS-Credits pro Aufenthaltsmonat an der FHWN angerechnet bekommen.
- Freiwilligenpraktikum: Das Praktikum ist nicht Teil des FHWN Curriculums und wird vorrangig in der unterrichtsfreien Zeit absolviert.
- Graduiertenpraktikum: Das Praktikum erfolgt innerhalb von 12 Monaten nach Studienabschluss. Die Bewerbung für die Förderung eines Graduiertenpraktikums muss noch während des Studiums, mindestens 2 Monate vor Abschlussprüfung erfolgen!
Ablauf Antragstellung
mehrVoraussetzung für die Antragstellung auf Erasmus+ Förderung ist, dass Sie bereits einen fixen Praktikumsplatz zugesagt bekommen haben. Für die Organisation eines Praktikumsplatzes sind Studierende selbst verantwortlich, das International Office ist nur für die Abwicklung der Erasmus+ Förderung zuständig.
Schreiben Sie bitte mindestens 2 Monate vor Praktikumsstart / bzw im Falle eines Graduiertenpraktikums mindestens 2 Monate vor Graduierung (!) eine formlose E-Mail an magdalena.pauer@fhwn.ac.at (bzw Wieselburger Studierende an andrea.fuchs-poeachacker@fhwn.ac.at) mit folgenden Daten:
- Name
- Studiengang
- Praktikumsunternehmen
- Land, in dem Sie das Praktikum absolvieren (Sie dürfen nicht bereits im Aufnahmeland wohnen)
- Start- und Enddatum des Praktikums
- Welchen Praktikumstyp sie absolvieren möchten (Pflicht-, Freiwilligen- oder Graduiertenpraktikum).
Fristen
mehrVoraussetzung für die Antragstellung auf Erasmus+ Förderung ist, dass Sie bereits einen fixen Praktikumsplatz zugesagt bekommen haben! Gerne können Sie aber vorab einen Informationstermin im International Office vereinbaren.
Pflicht- und Freiwilligenpraktikum: Der Antrag auf Erasmus+ Förderung beim International Office muss mindestens 2 Monate vor Praktikumsstart gestellt werden.
Graduiertenpraktikum: Der Antrag auf Erasmus+ Förderung beim International Office muss mindestens 2 Monate vor Graduierung (nicht: Praktikumsstart!) gestellt werden.
Inklusionsbedarf
mehrHaben Sie besonderen Inklusionsbedarf, wie zum Beispiel aufgrund einer chronische Erkrankung, einer Behinderung oder planen Sie mit Ihrem Kind zu reisen? Erasmus+ bietet in solchen Fällen besondere Unterstützungsmöglichkeiten, das International Office berät Sie gerne dazu und behandelt Ihr Anliegen selbstverständlich vertrauensvoll!
Online language support (OLS)
mehrMachen Sie mehr aus Ihrem Erasmus+ Aufenthalt – mit dem kostenlosen Online Language Support (OLS)! Bereiten Sie sich sprachlich optimal auf Ihre Zeit im Ausland vor: Mit interaktiven Übungen, Einstufungstests und Live-Tutorien in über 30 Sprachen unterstützt Sie OLS dabei, sicher und selbstbewusst in Ihr neues Umfeld zu starten. Starten Sie jetzt auf der EU Academy und überwinden Sie Sprachbarrieren – mit OLS!
Weitere Infos
Haben Sie noch Fragen?
Vereinbaren Sie gerne ein Gespräch im International Office um allfällige Fragen zur Erasmus+ Förderung für Auslandspraktika zu klären. Überdies veranstalten wir regelmäßige Online-Infosessions, den Link zur Teilnahme finden Sie hier.
Weiterführende Informationen
Dieses Projekt wurde mit Unterstützung der Europäischen Kommission finanziert. Die Verantwortung für den Inhalt dieser Veröffentlichung trägt allein der Verfasser/die Verfasserin; die Kommission haftet nicht für die weitere Verwendung der darin enthaltenen Angaben.